Leider denken viele Betreiber, ich habe ja noch Zeit, ich warte auf die nächte Energiekosten Abrechnung etc. und vergessen dann die Beantragung.
Zum nächsten Jahreswechsel aber, verjähren die Ansprüche.
Achtung Falle: Bitte beachten Sie nach 10 Jahre den Wechsel von Voll - auf Teilentlastung .....mehr dazu
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