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KWK-Infozentrum

Alle KWK Betreiber sollten die Rückvergütung für das Jahr 2015 beantragen !

Auf den Herstellerseiten sind in der Regel zu diesem Zweck “ HZA - Erstattungstool`s” zu Verfügung.

Mehr zur Beantragung auf der Seite Antrag, kontrollieren Sie den Bescheid des Hautzollamt zeitnah, häufig wird bei überjährigen Brennstoffrechnungen ungerechtfertigte Kürzungen vorgenommen.

Tipp: Erheben Sie Einspruch dagegen.

Dachssteuerung_250

Leider denken viele Betreiber, ich habe ja noch Zeit, ich warte auf die nächte Energiekosten Abrechnung etc. und vergessen dann die Beantragung.

Zum nächsten Jahreswechsel aber, verjähren die Ansprüche.

Achtung Falle: Bitte beachten Sie nach 10 Jahre den Wechsel von Voll - auf Teilentlastung .....mehr dazu

Letztes update am 28.10.2016

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