Eine häufige Frage ist danach, wenn man die Anlage nicht Abschreibt, also keine AfA macht, darf man trotzdem die Vollentlastung beantragen?
Ja die Vollentlastung wird gewährt, auch wenn tatsächlich keine AfA gemacht wird, höchstens jedoch bis zum fiktiven Ablauf einer AfA also für den Zeitraum von 10 Jahren.
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